AGB
NACHFOLGEND SIND DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN FüR DIE BENUTZUNG UND DEN
ERWERB VON SOFTWARE DER FIRMA COMMTEC-SOFTWAREENTWICKLUNG DURCH SIE,
DEN ENDBENUTZER (LIZENZNEHMER BZW. KUNDEN), AUFGEFüHRT. SIE MüSSEN
DIESEN BESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN, BEVOR SIE DAS PRODUKT INSTALLIEREN UND
BENUTZEN KöNNEN. BENUTZEN SIE BITTE DIE NACH-UNTEN-TASTE ODER DEN
SCROLLBALKEN AUF DER RECHTEN SEITE, UM DEN GESAMTEN TEXT LESEN ZU KöNNEN!
ENDBENUTZERLIZENZVEREINBARUNG (EULA) UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(AGB)
1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind das auf dem Datenträger befindliche
Softwareprogramm, die auf dem Datenträger befindliche Bedienungsanleitung
sowie sonstiges zugehöriges schriftliches und oder digitales Material,
soweit nicht anders gekennzeichnet. Diese werden im folgenden als
„SOFTWAREPRODUKT“ bezeichnet. Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes
nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem das SOFTWAREPRODUKT
aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an dem SOFTWAREPRODUKT selbst
ist damit nicht verbunden. Dies gilt auch dann, wenn Sie das SOFTWAREPRODUKT
ohne Datenträger über das Internet bezogen haben („Instant-Downlaod“)
oder das SOFTWAREPRODUKT im Bundle mit einem anderen Produkt erhalten
haben (OEM-Version). Das SOFTWAREPRODUKT ist urheberrechtlich und
marken-/titelschutzrechtlich geschützt. Befindet sich weiterhin Software
von anderen Herstellern auf dem Datenträger, die nicht unmittelbar in
das SOFTWAREPRODUKT integriert ist (z.B. Shareware, Freeware und Demos),
unterliegen diese gesonderten Lizenzbestimmungen, welche Ihnen bei der
Installation dieser Software angezeigt werden.
2. Umfang der Benutzung
Die Firma CommTec-Softwareentwicklung gewährt Ihnen für die Dauer dieses
Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im
folgenden auch als „Lizenz“ bezeichnet), die beiliegende Kopie des
SOFTWAREPRODUKTES auf einem einzelnen Computer gleichzeitig zu benutzen.
Sie dürfen eine Kopie des Datenträgers auf einem beliebigen Medium
anfertigen, welche ausschließlich für Zwecke der Datensicherung bestimmt
ist. Eine weitergehende Nutzung sowie Weitergabe an Dritte ist nicht
zulässig. Der Originaldatenträger und die Sicherungskopie müssen an
einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Verschenken, Vermieten und Verleih
des SOFTWAREPRODUKTES sind ausdrücklich untersagt.
Wenn Sie mehrere Lizenzen des SOFTWAREPRODUKTES bezogen haben, wurde Ihnen
entweder eine entsprechende Anzahl an Datenträgern übergeben oder Sie
haben eine Lizenzurkunde erhalten. - In jedem Fall sind die Zusatzlizenzen
wie eine normale Lizenz des SOFTWAREPRODUKTES zu behandeln. - Es
gelten keine erweiterten Nutzungsrechte.
3. Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist untersagt,
das SOFTWAREPRODUKT und schriftliches Material einem Dritten zu
übergeben oder zugänglich zu machen (eine Ausnahme stellt hier eine
sog. Test- oder Sharewareversion des SOFTWAREPRODUKTES dar (entsprechend
gekennzeichnet), welche für die kostenlose Weitergabe freigegeben ist.
Dies schließt auch die Weitergabe auf Heft-CD-ROMs von Zeitschriften
oder Download-Archive im Internet ein),
das SOFTWAREPRODUKT abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln,
zu decompilieren oder zu disassemblieren, von dem SOFTWAREPRODUKT
abgeänderte Werke zu erstellen (außer für den eigenen Gebrauch im
Rahmen der von dem SOFTWAREPRODUKT zur Verfügung gestellten Möglichkeiten),
Copyrightvermerke oder Marken- und Warenzeichen zu verändern oder
zu entfernen
das Begleitmaterial zu übersetzen, abzuändern, zu vervielfältigen oder
vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen, Copyrightvermerke
oder Markenzeichen zu verändern oder daraus zu entfernen.
4. Gewährleistung, Zusicherungen
Das SOFTWAREPRODUKT wird entsprechend dem Stand der aktuellen Entwicklung
geliefert. Die Firma CommTec-Softwareentwicklung leistet innerhalb
von 30 Tagen ab dem Kaufdatum kostenlos Ersatz a) für defekte Datenträger,
sofern hierfür kein Vertriebspartner zuständig ist b) für den Fall,
dass das SOFTWAREPRODUKT im Sinne der mitgelieferten Beschreibung
grundsätzlich nicht brauchbar ist. Ist die Firma CommTec-Softwareentwicklung
nicht in der Lage, die Gewährleistung zu erbringen, haben beide
Seiten das Recht, unter Erstattung des Erwerbspreises an den Lizenznehmer
den Vertrag rückgängig zu machen. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen
und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen
dar und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Zusicherung
von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen
und Erweiterungen.
5. Haftung
Die Verantwortung für die Auswahl und die Folgen der Benutzung des
SOFTWAREPRODUKTES sowie der damit beabsichtigten oder erzielten
Ergebnisse trägt der Lizenznehmer. Eine Haftung für Schäden jeglicher
Art (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn,
Verlust von geschäftlichen Informationen oder aus anderem finanziellem
Verlust), die aufgrund der Benutzung dieses Produktes, oder der
Unfähigkeit, dieses Produkt zu verwenden, entstehen, wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten der
Firma CommTec-Softwareentwicklung verursacht wurden. Ebenfalls
bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften
zur Produkthaftung beruhen, unberührt.
6. Haftungshöhe
Die Höhe der Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des tatsächlich
bezahlten Kaufpreises beschränkt.
7. Datenschutz
Hinweis gem. § 33 BDSG: Die Kundendaten werden gespeichert. Die
Kundendaten werden jedoch nicht weitergegeben oder für andere
Zwecke verwendet.
8. Rückgaberecht und Gerichtstand
Prinzipiell besteht bis zu 14 Tagen nach Bestellung (Datum des
Poststempels) des SOFTWAREPRODUKTES die Möglichkeit der Rückgabe
unter Erstattung des Kaufpreises. Nach Öffnen der versiegelten
CD-Verpackung bzw. Installation oder Benutzung auf dem Computer
ist ein Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen, weil für den
Lizenznehmer dann keine Möglichkeit mehr besteht zu beweisen keine
Kopie des SOFTWAREPRODUKTES zu besitzen. Das gleiche gilt auch für
den Bezug von Software ohne Datenträger (sog. „Instant-Download“).
Gerichtsstand ist Osnabrück. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Osnabrück, im Februar 2004
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